Burkhardt Rother, Dipl. Psych.

Notfallseelsorge Überbringen von Todesnachrichten

Eine der häufigsten Einsatzindikationen ist die Begleitung der Polizei bei der Überbringung von Todesnachrichten. Dies ergibt für alle Beteiligten hohe Belastungen und Anforderungen.
2025_NFS_Plakat_Hj2_2025-1 © Dekanat HF-MI

Überbringen von Todesnachrichten

Samstag, den 18.10.2025 von 14 – 17 Uhr im Pfarrsaal von St. Bonifatius, Hiddenhausen- Eilshausen, Bonifatiusweg 8

Die Polizei NRW setzt einen Erlass des Innenministeriums um und entwickelt in allen Polizeidirektionen ein spezielles Konzept zur Überbringung von Todesnachrichten. Dieses Konzept wurde jeweils mit Polizistinnen und Polizisten in Fortbildungen bekannt gemacht. Bei diesen Fortbildungen war die Notfallseelsorge beteiligt. Die Notfallseelsorge hat eine feste Rolle in diesen Konzepten. Daher wird die Begleitung durch die NFS reflektiert, an Beispielen eingeübt und die Veränderungen eingeschätzt.  –  Anmeldung erwünscht bis zum 16.10.

 

Referent: Burkhardt Rother, Dipl. Psych.